Sie ist lästig, sie ist zeitaufwendig – aber man kommt Jahr für Jahr nicht drum herum. Die Rede ist von der Steuererklärung. Ende Oktober endete die Frist zur Abgabe. Wenn du den Termin verpasst hast, könnte es für dich jetzt möglicherweise teuer werden.
Aber der Reihe nach. Es geht um die Steuererklärung für das Jahr 2021. Normalerweise wäre diese am 31. Juli 2022 fällig gewesen. Aber weil die Corona-Pandemie wirtschaftlich viel durcheinandergebracht hat, wurde die Abgabefrist auf den 31. Oktober 2022 gelegt. Durch einen Trick kann man die Frist sogar bis auf August 2023 verlängern (>>> hier mehr erfahren).
So oder so – der reguläre Termin, der 31. Oktober 2022, ist vorüber. Was droht nun denen, die die Frist nicht eingehalten und ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben haben?
Steuer: Das passiert, wenn du die Abgabefrist verpasst
Die Strafen hängen davon ab, mit wie viel Verspätung man die Steuerklärung am Ende dann doch noch nachreicht. Laut Paragraph 152 der Abgabensteuer muss man mit jedem angefangenen Monat 0,25 Prozent der Steuerabgaben als „Verspätungszuschlag“ draufzahlen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro – und kann bereits ab dem 1. November 2022, also einen Tag nach der Deadline, geltend gemacht werden.
Heißt im praktischen Beispiel: Wenn du deine Steuerklärung erst im März 2023 abgibst – also fünf Monate nach der ursprünglichen Frist – musst du mindestens 125 Euro Verspätungszuschlag zahlen.
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Eine Obergrenze gibt es tatsächlich auch. Mehr als 25.000 Euro Verspätungszuschlag darf es nicht geben, berichtet „t-online.de„. Aber das würde im krassesten Fall eine Verspätung von über 83 Jahren bedeuten. Und wer es über acht Jahrzehnte lang nicht schaffen sollte, rund drei Stunden für eine Steuererklärung zu opfern, ist am Ende auch selbst schuld.