Erfurt.
Ein Mann (40) soll einen Polizisten absichtlich mit dem Auto angefahren haben, um ihn zu töten. Der Angeklagte sagt vor dem Landgericht Erfurt hingegen, er habe den Polizisten nicht gesehen.
Im Prozess gegen den Autofahrer werden am Montag die Plädoyers vor dem Landgericht Erfurt erwartet. Dieses hat dann zu entscheiden, ob es sich um ein schlimmes Versehen handelte oder um versuchten Mord.
In Erfurt wird der Prozess gegen einen Autofahrer wegen versuchten Mordes weitergeführt
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2020 bei einer Verfolgungsjagd in Apolda einem Polizisten übers Bein gefahren zu sein. Als der Beamte am Boden lag, soll der Angeklagte, der aus einer Sackgasse wollte, noch einmal auf ihn zugefahren sein.
Das Opfer konnte sich dabei aber trotz seines verletzten Beines noch vor dem heranfahrenden Auto retten. Der Beamte erlitt einen Wadenbeinbruch und Prellungen.
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Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann versuchten Mord zu Last. Er habe verdecken wollen, dass er ohne Führerschein unterwegs war, hatte die Anklagebehörde im Prozess argumentiert.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe von mehr als neun Jahren
Deswegen hat die Staatsanwaltschaft nun eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert. Die Anklagebehörde plädierte am Montag vor dem Erfurter Landgericht unter anderem auf versuchten Mord.
Die Nebenklage, die den Polizisten vertritt, schloss sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Die Tat habe bei den Polizisten erhebliche Spuren hinterlassen, sagte der Vertreter der Nebenklage, Markus Gutte.
Er befinde sich bis heute in ärztlicher Behandlung, musste sich mehrfach operieren lassen und habe wahrscheinlich eine dauerhafte Bewegungseinschränkung. Ob und inwieweit er seinen Dienst als Polizist wieder antreten könne, sei fraglich.
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Angeklagter behauptet, den Polizisten nicht gesehen zu haben
Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, sagte hingegen aus, dass er den Polizisten nicht gesehen habe. „Ich bin in Panik geraten, ich war schon öfter ohne Führerschein gefahren und bin dabei erwischt worden und hatte Angst, ins Gefängnis zu müssen“, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Denn zum Zeitpunkt gab der 40-Jährige an, Drogen und Alkohol konsumiert zu haben.
Die Verteidigung plädierte auf gefährliche Körperverletzung und hält eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angemessen. Der Angeklagte sei in Panik gewesen, so dass er den Polizisten nicht gesehen habe, obwohl er ihn hätte wahrnehmen müssen. Auch habe sein Drogenkonsum zur Verkennung der Situation geführt, sagte Verteidiger Andreas Schiller.
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In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte erneut bei dem Polizisten. „Es tut mir leid, was passiert ist“, so der Angeklagte. „Es war nicht meine Absicht, dass jemand verletzt wurde.“ (fb/dpa)