- Landeswahlleiter stellt klar: Fehlende Ecke an Wahlzettel ist weder Manipulation noch Fehler
- Ecke dient Sehbehinderten als Markierung für die richtige Handhabung
Im Internet wird im Moment wild spekuliert, denn an den Wahlzetteln, die bereits per Briefwahl verschickt wurden, fehlt die rechte obere Ecke. Das macht den Wahlzettel aber weder ungültig noch handelt es dabei um einen Fehler, im Gegenteil weist jeder Zettel diese fehlende Ecke auf.
Fehlende Ecke hilft Sehbehinderten
Hintergrund ist vielmehr, dass so auch blinde und sehbehinderte Menschen an der Wahl teilnehmen können. Diese können im Vorfeld der Bundestagswahl eine spezielle Schablone zum Wählen abholen, in die der Stimmzettel dann hineingesteckt werden muss, stellte der Landeswahlleiter Günter Krombholz am Freitag klar.
Markierung für Ausrichtung des Zettels
Durch die fehlende Ecke erkennen Sehbehinderte also, wie sie den Zettel halten und einstecken müssen. „Dadurch wird dem blinden oder sehbehinderten Wähler die Möglichkeit geboten, die Wahl ohne Hilfsperson durchzuführen“, so Krombholz.