Im Verfahren um den gewaltsamen Tod eines chinesischen Studenten in Jena hat die Nebenklage eine ungewöhnliche Forderung gestellt. Sie hatte verlangt, dass alle Verfahrensbeteiligten die Killerserie „Hannibal“ ansehen. Während Verteidiger, Staatsanwalt, Richter und Schöffen vom Binge Watching verschont blieben, machte sich die forensische Psychiaterin hingegen ein Bild von der Serie und überprüfte, ob Parallelen zu dem gegenwärtigen Fall gezogen werden können.
Mord an Studenten in Jena: Angeklagter bringt Hannibal ins Spiel
Der Angeklagte, ein Student aus Vietnam, hatte angegeben, die Serie regelmäßig geschaut zu haben. Er soll sein Opfer im August vergangenen Jahres unter einem Vorwand in sein Zimmer gelockt und mit einem Hammer erschlagen haben. Anschließend zerteilte er die Leiche des 25-Jährigen den Ermittlern zufolge mit einem Messer. Die Körperteile habe er im Stadtgebiet von Jena versteckt.
Stückel-Mord in Jena: Anwalt mit ungewöhnlicher Forderung
Nebenklagevertreter Christian Stünkel verlangte, dass alle Verfahrensbeteiligten die Killerserie „Hannibal“ ansehen. Dies sei notwendig, damit Verteidiger, Staatsanwalt, Richter und Schöffen gezielte Fragen an die psychiatrische Gutachterin stellen könnten, begründete der Anwalt seinen Antrag. Dies erachtete die Kammer jedoch nicht für notwendig.
Es sei kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten, der über das hinausgehe, was die psychiatrische Gutachterin zum Einfluss der Serie auf den Angeklagten festgestellt habe, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf. Nach Einschätzung der Expertin liegt keine Nachahmung oder Nacherzählung der Taten der Serie vor.
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Student spricht von „Monster“ und „Tier“
Die forensische Psychiaterin Helmburg Göpfert-Stöbe hatte sich im Auftrag des Gerichts alle drei Staffeln der Serie mit jeweils 13 Folgen von 40 bis 45 Minuten Länge angeschaut. Zwar habe der Beschuldigte bei der Begutachtung ihr gegenüber Begriffe wie „Monster“ oder „Tier“ verwendet, die auch in der Serie benutzt worden seien. Allerdings entspreche keines der Tatbilder aus der Serie dem, was dem Angeklagten vorgeworfen werde.
Angeklagter ließ Leichenteile verschwinden
In „Hannibal“ würden die Opfer „bizarr zelebriert in der Öffentlichkeit“ zurückgelassen. Im vorliegenden Fall sei das Opfer getötet und zerstückelt worden, die abgelegten Leichenteile hätten jedoch eigentlich nicht gefunden werden sollen, so die Gutachterin. (dpa ,aj)