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Amazon muss Millionen-Strafe blechen! Hat der Versand-Riese seine Kunden über den Tisch gezogen?

Der Versand-Riese Amazon soll jetzt eine Strafe in Millionen-Höhe blechen. Einige Kunden haben sich beim Verbraucherschutz beschwert.

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© IMAGO/MiS

Amazon: Das ist die Geschichte des amerikanischen Versand-Riesen

Seit Jahrzehnten bereits ist Amazon einer der größten Onlineversandhändler weltweit. Hier ist die Geschichte des amerikanischen Versand-Riesen.

Dem Versand-Riesen Amazon drohen in Polen mehrere Millionen Euro Strafe. Der Verbraucherschutz sieht eine große Lücke im Liefersystem von Amazon. Wer das besonders zu spüren bekommt, sind die Kunden.

Damit Amazon so nicht weitermacht, hat der Verbraucherschutz jetzt eine riesige Strafe verhängt. Das Unternehmen selbst sträubt sich allerdings dagegen.

Amazon: Millionen-Strafe für Versand-Riese

7,2 Millionen Euro soll der Versand-Riese Amazon jetzt an den Verbraucherschutz in Polen zahlen. Die Strafe hat sich wohl schon seit Längerem angekündigt. Das Unternehmen schreibt in einer Pressemitteilung, dass es schon seit Längerem Gespräche mit dem Verbraucherschutz gibt. Darin hat das Unternehmen bereits einige Änderungen eingeräumt, berichtet jetzt das online-Magazin t3n.

Amazon wird vorgeworfen, falsche Angaben zu Verfügbarkeiten einiger Produkte und Lieferzeiten gemacht zu haben. Der Verbraucherschutz sieht darin eine klare Täuschung der Kundschaft. Viele der Pakete kommen nicht rechtzeitig bei den Kunden an. Einige von ihnen haben sich deshalb bereits beschwert, schreibt t3n weiter.

Wenig Verständnis für Verbraucherschutz-Klage

Amazon selbst sieht die Kritik nur bedingt ein. „Während die überwiegende Mehrheit unserer Lieferungen pünktlich ankommt, können sich Kunden in dem seltenen Fall, dass sie eine Verzögerung oder Stornierung ihrer Bestellung erfahren, an uns wenden, und wir werden das Problem beheben“, sagt ein Sprecher zu t3n.


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Den hohen Druck, Lieferzeiten einzuhalten, hat nicht nur Amazon. Auch anderen Versand-Unternehmen geht es ähnlich. Allerdings sollte das nicht zur Täuschung von Kunden führen. „Der Normalverbraucher hat das Recht, anzunehmen, dass die von den Händlern angebotenen Kaufoptionen, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten nicht irreführend sind“, heißt es vom Verbraucherschutz Polen in der Begründung zur Klage.