Im Landkreis Sömmerda (Thüringen) zeigten zwei Jugendliche am Montagmorgen( 26. Februar), ihr fragwürdiges Verständnis von „Humor“.
Die beiden Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren ließen sich zu einer Aktion hinreißen, die nun ernste rechtliche Folgen nach sich zieht. Sie riefen eine verfassungsfeindliche Parole aus und einer der beiden vollführte den verbotenen Hitlergruß.
Thüringen: Jugendlicher Leichtsinn mit schwerwiegenden Konsequenzen
Die Polizeidienststelle Erfurt berichtete über den Vorfall, der nicht nur bei den Lehrkräften und Mitschülern für Entsetzen sorgte, sondern auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Schule, die normalerweise ein Ort der Bildung und des friedlichen Miteinanders sein sollte, wurde zur Bühne einer Handlung, die in Deutschland unter keinen Umständen toleriert werden darf. Die beiden Jugendlichen wurden umgehend angezeigt und ihren Eltern übergeben.
Die Landespolizeiinspektion Erfurt hat den Vorfall aufgenommen und die Ermittlungen eingeleitet. Die Aktion der Jugendlichen wird nicht nur als geschmackloser Scherz, sondern als Straftat gewertet. In Deutschland ist das Zeigen des Hitler-Grußes sowie das Ausrufen verfassungsfeindlicher Parolen strengstens verboten und wird als Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen geahndet.
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