- Betrunkene Mutter als Begleitperson einer 17-Jährigen
- Polizei hält Auto in Sonneberg an
Eigentlich sollte sie Vorbild für die Fahranfängerin sein, doch dann bekam sie Ärger mit der Polizei: In Sonneberg hat eine Frau auf dem Beifahrersitz neben ihrer 17-jährigen Tochter Platz genommen. Als Begleitperson muss sie dafür jedoch einige Anforderungen erfüllen, wozu auch die Einhaltung der 0,5-Promillegrenze zählt. Doch genau daran haperte es in der Nacht zum Mittwoch in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße.
Polizeikontrolle in Sonneberg – Fahrt endet für 17-Jährige
Als Polizisten den Wagen kontrollierten, baten sie die Frau zum Alkoholtest. Das Gerät zeigte knapp ein Promille, woraufhin die Mutter nicht nur ein Verwarngeld über 25 Euro zahlen, sondern ihre minderjährige Tochter auch das Auto stehenlassen musste. Ob den beiden jetzt zusätzlich von der Führerscheinstelle schlechte Nachrichten ins Haus stehen, ist noch unklar.
Begleitetes Fahren: Der Führerschein mit 17
Seit 2011 können Jugendliche die Fahrerlaubnis auch schon mit 17 Jahren machen. Auf die Straße dürfen sie aber nur, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der älter als 30 Jahre alt ist, den Führerschein selbst schon seit mindestens fünf Jahren besitzt, höchstens einen Punkt in Flensburg, keine Drogen genommen und nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat.