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Messerstecher aus Gotha soll ins Gefängnis

Messerstecher aus Gotha soll ins Gefängnis

Messer
Symbolfoto Foto: imago/AFLO
  • Landgericht Erfurt fällt Urteil in erster Instanz
  • Mann stach Bekannten mit Messer in den Oberkörper

Für vier Jahre und einen Monat muss ein 42 Jahre alter Mann nach einer Messerattacke auf einen Bekannten ins Gefängnis. Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn am Montag wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Mann verletzte Bekannten lebensgefährlich

Dem Mann war vorgeworfen worden, im vergangenen Juni in Gotha einen Bekannten mit einem Messer am Oberkörper lebensgefährlich verletzt zu haben. Vorausgegangen war damals ein Streit, vermutlich wegen beengter Wohnverhältnisse: Die Familie des Opfers war zum Tatzeitpunkt seit etwa zwei Monaten mit ihren Kindern in der Wohnung des Angeklagten untergekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.