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Corona in Thüringen: Welche Regeln sind denn jetzt überhaupt geplant? Alles, was du wissen musst

Corona in Thüringen: Welche Regeln sind denn jetzt überhaupt geplant? Alles, was du wissen musst

Corona-Thüringen
© IMAGO / Rüdiger Wölk

Vektor, Totimpfung, mRNA? Diese Impfstoff-Arten gibt es

Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

Verwirrung nach dem Corona-Gipfel und den neuen Beschlüssen für die Ostertage! Was gilt denn jetzt überhaupt in Thüringen? Ein Überblick über die geplante Corona-Schutzverordnung in Thüringen.

Corona-Beschlüsse: Welche Regeln sind denn jetzt überhaupt geplant? Eine Übersicht über die Thüringen-Regeln

  • Der Lockdown wurde über den 28. März hinaus bis zum 18. April verlängert. Am 12. April wird auf einem weiteren Bund-Länder-Gipfel neu entschieden, wie es dann weitergehen wird.
  • Keine Ausgangssperre in Thüringen: Eine nächtliche bundesweite Ausgangssperre, wie zuerst unter anderem vom Bundeskanzleramt erwünscht, kommt nicht. Im Beschlusspapier wird sie nur als Option für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 neben anderen möglichen Maßnahmen aufgezählt, etwa einer Tragepflicht von medizinischen Masken von Mitfahrern in privaten Autos.
  • Schulen und Kitas bleiben bis zu den Osterferien geöffnet.
  • Kontaktbeschränkungen: Auch weiterhin gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Erlaubt sind Treffen mit den Personen eines anderen Haushaltes, maximal jedoch fünf Menschen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Paare in getrennten Wohnungen zählen als ein Hausstand.
  • Keine Lockerung bei Kontakten an Ostern: Somit sind große Familienfeste an den Feiertagen nicht erlaubt.
  • Notbremse“ bei Inzidenz 100: Ab einer Inzidenz von 100 wird die „Notbremse“ gezogen. Öffnungsschritte, die für den Fall von niedrigeren Inzidenzen Anfang März vereinbart wurden, werden zunächst gestoppt. Dazu zählt beispielsweise eine Öffnung der Außengastronomie. Für Thüringen ist das alles sowieso kein Thema.
  • Kein „Click&Meet“: Da derzeit laut RKI in ganz Thüringen ein Inzidenzwert von 204,7 besteht, ist an Terminshopping nicht zu denken. Nur noch „Click&Collect“ ist möglich, also eine Vorbestellung und Abholung der Waren.
  • Ausgenommen davon sind Friseure, Fahrschulen, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte. Die Öffnungen dieser Dienstleistungen und Einzelhandelsgeschäfte wurde am 8. März unabhängig von den Inzidenzwerten beschlossen.
  • Osterurlaub nur im Ausland möglich: Es klingt paradox, aber während man über Ostern beispielsweise nach Mallorca fliegen darf, sind Reisen in eine Ferienwohnung oder gar ein Hotel an der Ost- oder Nordsee nicht erlaubt. Die Politik appelliert an die Bevölkerung, auf Osterurlaub zu verzichten. Vor dem Rückflug aus dem Ausland soll künftig eine generelle Testpflicht bestehen. Bodo Ramelow hat die Mallorca-Regelung scharf kritisiert.
  • Supermärkte am Gründonnerstag geschlossen: Über Ostern soll das Land in einen fünftägigen Ruhemodus versetzt werden. Dazu gehört auch, dass die Supermärkte an Gründonnerstag schließen müssen. Karsamstag dürfen sie aber wieder öffnen! Tankstellen bleiben geöffnet.
  • Keine Oster-Gottesdienste: Wegen der Religionsfreiheit will der Staat hier nicht verordnend eingreifen, jedoch gibt es einen Appell an Kirchen und Glaubensgemeinschaften, an Ostern auf Präsenz-Gottesdienste zu verzichten und sie stattdessen virtuell zu veranstalten.

Bodo Ramelow plant am Dienstag damit, die Beschlüsse offiziell zu erläutern. (mg)