Keula.
In Keula im Kreis Nordhausen machte ein Mann eine außergewöhnliche Beobachtung in seinem Garten.
Er beobachtete, wie eine Flugdrohne längere Zeit in seinem Garten im Kreis Nordhausen umher flog. Der besorgte Mann alarmierte sofort die Polizei.
Kreis Nordhausen: Drohne in fremdem Garten gesichtet
Der Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag. Dabei beobachtete ein Mann zwischen 16.15 Uhr und 16.20 Uhr, wie eine ferngesteuerte Flugdrohne in seinem Garten kreiste.
Die Drohne überflog das umfriedete Grundstück in einer wechselnden Höhe zwischen fünf und zwanzig Metern. Der Lenker der Drohne befand sich nicht in Sichtweite des Grundstückbesitzers. Er alarmierte umgehend die Polizei.
Kreis Nordhause: Die Polizei sucht nach dem Drohnenlenker
Man geht davon aus, dass das Flugobjekt über eine integrierte Kamera gesteuert wurde. Gegen den unbekannten Drohnenlenker wird nun ermittelt. In Deutschland ist das Überfliegen von privatem Grund innerhalb von Ortschaften verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Drohnen-Liebhaber, die in ihrer Freizeit mit den Amateur-Geräten fliegen, sollten sich genaustens informieren, wo das Fliegen erlaubt ist. In Deutschland gibt es strenge Auflagen zur Betätigung von Drohnen.
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Im Fall des Mannes mit der Drohne im Garten sucht die Polizei nun nach dem Flieger und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer hat im besagten Zeitraum in der Ortslage von Keula jemanden mit einer Funkfernsteuerung gesehen? Hinweise können bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser unter der 03632-6610 gemeldet werden. (cm)