Erfurt.
Im ersten Moment scheint die Forderung merkwürdig: Ein Buchstabe könnte bald auch in Thüringen teuer werden.
Georg Maier (SPD) – Innenminister in Thüringen – klärt aber auf, was sich hinter dem letzten Schriftzeichen des Alphabets versteckt.
Thüringen verbietet „Z“-Symbol
Wer das russische „Z“-Symbol bei Demonstrationen trägt, könnte sich aus Sicht des SPD-Politikers strafbar machen. Bei Putin-freundlichen Versammlungen werde vermehrt das „Z“-Symbol als militärische Symbolik des russischen Aggressors gezeigt, sagte Maier am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
„Eine derartige Verwendung beurteile ich als strafbare Handlung.“ Die Thüringer Polizei werde solche Fälle dokumentieren und zeitnah an die Staatsanwaltschaften weitergeben.
Der Buchstabe „Z“ wird von Befürwortern des russischen Kriegs in der Ukraine genutzt. Es ist steht für „Za Pobedu“ – „Für den Sieg“. Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt. >> Z: Unheimliches Symbol aus Putin-Russland – das steckt dahinter
Thüringen: Das „Z“ könnte strafbar werden
Mehrere Bundesländer hatten zuletzt klar gemacht, dass sie die Nutzung im Kriegskontext als strafbar ansehen. In Sachsen werde in solchen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen der Billigung von Straftaten eingeleitet, teilte eine Sprecherin des dortigen Landespolizeipräsidiums am Montag mit.
Nach Angaben eines Sprechers des Thüringer Innenressorts könne das etwa gegeben sein, wenn das „Z“ gemeinsam mit einer russischen Fahne verwendet wird.
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Noch sind in Thüringen aber nach Angaben des Landeskriminalamts wenige Straftaten in Verbindung mit der Nutzung eines „Z“ registriert worden: Von insgesamt fünf Fällen berichtete eine Sprecherin. Vier davon seien als politische motivierte Sachbeschädigung gewertet worden, ein weiterer als sogenannter Gefahrenabwehrvorgang – was dahinter steckt, konnte die Sprecherin nicht sagen.
Noch sei für die Beamten nicht ganz klar, ob der Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, der die Billigung von Straftaten umfasst, in diesen Fällen angewandt werden kann. Sei die Frage der strafrechtlichen Bewertung geklärt, gehe das LKA davon aus, dass auch die Zahl der registrierten Fälle zunehmen werde. (dpa/red)
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