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Thüringen: Knallhart-Strafe nach Brandkatastrophe von Apolda – „Es ist ein furchtbares Geschehen“

Nach der Brandkatastrophe von Apolda in Thüringen wurde eine harte Strafe für den Täter vom zuständigen Gericht verurteilt. Die Lage seien eindeutig.

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© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Johannes Krey

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

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In Thüringen hat ein Gericht ein hartes Urteil im Fall der schrecklichen Brandkatastrophe in Apolda gesprochen.

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Thüringen: Fall mit Todesfällen

Die Vorwürfe gegen einen 36-jährigen Mann haben es in sich: Unter anderem wegen Mordes in vier Fällen und versuchten Mordes in 30 Fällen verurteilte ihn das Landgericht Erfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte das Gericht eine besonders schwere Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. „Es ist ein furchtbares Geschehen, weswegen wir hier zu Gericht sitzen“, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Dienstag.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Nacht im August vergangenen Jahres in Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus legte, von dem er wusste, dass dort viele Menschen lebten, darunter auch Kinder. Vier Menschen starben, viele wurden verletzt. Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, allerdings bestritten, dass er jemanden habe töten wollen.

Gericht greift knallhart durch

Da war das Gericht anderer Meinung: Der Mann soll das Feuer heimtückisch zu nachtschlafender Zeit und mit Benzinkanistern als gemeingefährliche Mittel gelegt haben. Zudem habe er aus niedrigen Beweggründen gehandelt, weil er sich an wenigen Bewohnern des Hauses habe rächen wollen, mit denen er sich um 250 Euro gestritten hatte. Er habe die Tat geplant, angekündigt und mit Bedacht gehandelt, so das Gericht.

Das Gericht stützte sich auf das Ergebnis eines zweiten Gutachtens, wonach der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Nach einem anderen Gutachten, das eine Expertin zu Beginn der Verhandlungen vorgestellt hatte, wäre der Mann nicht schuldfähig gewesen, weil er zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose litt. Der Bulgare war deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Nun wird er in Untersuchungshaft kommen.

Verteidiger war gegen Haftstrafe

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, sah in der Gesamtschau aber die besondere Schwere der Schuld nicht gegeben. Der Verteidiger des angeklagten Bulgaren plädierte am Dienstag vor dem Landgericht dagegen darauf, seinen Mandanten freizusprechen und ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.


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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)