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Thüringen: Verbraucherschutz schlägt Alarm – Klage hat Auswirkungen auf tausende Kunden

Verbraucherschützer in Thüringen schlagen Alarm – und haben Klage eingereicht. Tausende Kunden könnten betroffen sein.

Thüringen
© IMAGO/Panthermedia

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Das ist die imposante Geschichte der Deutschen Bahn.

Verbraucherschützer aus Thüringen haben die Deutsche Bahn verklagt!

Der Vorwurf: Die Kündigungsfristen der Bahncard verstoßen gegen gesetzliche Regelungen. Warum das so ist, liest du hier.

Thüringen: Verbraucherschutz klagt gegen die Deutsche Bahn

Die Verbraucherzentrale Thüringen sieht in den derzeitigen Kündigungsfristen der Bahncard eine deutliche Hürde für Verbraucher. Rechtsexperte Dirk Weinsheimer sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass nach einem neuen Gesetz Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von nur einem Monat gekündigt werden können. Die Bahncard hingegen verlängert sich aber automatisch um ein weiteres Jahr. Die Verbraucherschützer sehen insbesondere bei der Probe-Bahncard eine Rechtswidrigkeit. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Hier kommt es aber zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse.

Die Klage ist nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gelandet. „Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben“, sagte Weinsheimer. Wer etwa inzwischen das Deutschlandticket nutze und merke, dass er keine Fernfahrten mehr brauche, könne sehr interessiert daran sein, seine Bahncard zu kündigen.

Thüringen: Bahn betont Transparenz

Die Bahn hat sich bisher nicht zu der Klage geäußert. Der Konzern betont aber, dass die Bedingungen der Schnupper-Bahncard transparent kommuniziert würden. Verbraucherschützer empfehlen betroffenen Kunden unterdessen, vorsorglich die Kündigung einzureichen, auch wenn dies wahrscheinlich abgewiesen wird. Wer die Bahncard aber danach nicht mehr nutzt, könne eventuell Erstattungsansprüche geltend machen.


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Die endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus und könnte, wenn sie im Sinne des Verbraucherschutz Thüringen ausfällt, dazu führen, dass die Deutsche Bahn ihre Vertragsbedingungen anpassen muss. Bis dahin bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Klage und die künftige Rechtsprechung sowohl für die Verbraucher als auch für das Unternehmen haben werden. (mit dpa)