In Greiz (Thüringen) kam es während einer Demonstration für Demokratie zu einem Eklat!
Ein Gegendemonstrant äußerte vor laufender Kamera eine entsetzliche Meinung, die nicht nur für Unglauben bei anderen Beteiligten sorgte, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Greiz: Demo für die Demokratie bekommt Gegenstimmen
Die Stadt Greiz in Thüringen wurde am Samstag (3. Februar) zum Schauplatz zweier politischer Versammlungen. Im Zeitraum von 14 bis 17 Uhr versammelten sich rund 580 Personen zum Thema „Für die Demokratie“ am Westernhagenplatz. Hierzu zählte auch ein Marsch durch die Innenstadt und eine Zwischenkundgebung. Die Veranstaltung endete friedlich am frühen Abend. Parallel dazu fand eine Gegendemonstration von bis zu 170 Personen unter dem provokanten Motto „Braune haben bessere Laune! Gegen antideutsche Hetze“ statt. Diese Gruppe traf sich am Puschkinplatz.
Der Journalist Julius Geiler konfrontierte einen der Gegendemonstranten mit der Frage nach einem dialogorientierten Umgang. Die Antwort des Mannes, der zuvor die anderen Demonstrierenden beschimpfte, fiel deutlich aus: „Ne!“ Er begründet auch gleich wieso – schließlich könne man mit „denen da drüben nicht reden“. Denn die müssten seiner Meinung nach ins Lager.
„Ab nach Buchenwald mit den Viechern!“, echauffiert sich der Demonstrant weiter. Sein Feindbild ist auch klar: „Die Grünen!“ Denn die zahlten zusammen mit den Linen den friedlichen Demonstranten seiner Überzeugung nach 69 Euro die Stunde, damit diese auf die Straße gehen und für Demokratie demonstrieren. Das dazugehörige Video teilte Geiler auf X, ehemals Twitter.
Thüringen: User sind entsetzt
Die Reaktionen in den sozialen Medien ließen nicht auf sich warten. Empörung und Unverständnis prägten die Kommentare, die sich fragten, warum solche Äußerungen nicht zu einer sofortigen Verhaftung führen würden. „Warum ist so jemand eigentlich nicht in Haft? Unsere Gesetze würden das hergeben“, fragt einer von ihnen. „Das dürfte doch justiziabel sein, oder?“, schreibt ein anderer. Ein Dritter wird deutlicher: „Ich wär bei dem Typen nicht so ruhig geblieben. Schon nach dem Buchenwald-Spruch hätte ich die Kamera ausgemacht und bisschen Nachhilfe in Geschichte gegeben.
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Die Polizei hat laut einer offiziellen Mitteilung nach der Gegendemonstration Ermittlungen eingeleitet. Es stehen Verstöße gegen das Versammlungs- und Waffengesetz sowie gegen den Paragrafen 86a StgB im Raum – das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation.
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Die Erwähnung des Konzentrationslagers Buchenwald lässt die Gemüter besonders hochkochen. Das KZ Buchenwald war während des Nationalsozialismus einer der größten und schrecklichsten Orte des Todes und der Folter. Hetze, die zu Hass und Gewalt aufruft, ist in Deutschland streng untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Solche Aussagen sind gegen Werte der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens. Ob der Mann aus dem Video Teil der Ermittlungen ist, ist nicht bekannt.