Wird die Bratwurst in Thüringen bald teurer? Wenn es nach der Regierung geht, dann könnte das bald der Fall sein.
Nach der Ankündigung des sogenannten „Tierwohlcents“ seitens der Regierung machen sich nicht nur Verbraucher Sorgen um die Preise für Fleisch. Auch der Thüringer Fleischereiverband ist unsicher, ob ein derartiger Aufschlag das richtige Signal ist.
Geplant ist laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur eine Verbrauchssteuer auf Fleisch und Fleischprodukte einzuführen. Aktuell seien 40 Cent je Kilogramm im Gespräch. Auf Nachfrage von Thüringen24 erklärte Landesinnungsmeister Thomas Hönnger vom Thüringer Fleischereiverband am Freitag, dass der Verband grundsätzlich alle Vorhaben begrüße, die gute Tierhaltung in Deutschland sicherstellen würden.
Thüringen: Werden die Landwirte von der Bürokratie überrollt?
Doch die Fleischer sehen diese Maßnahme nicht nur positiv. Thomas Hönnger erklärt: „Geplant ist eine Zusatzsteuer auf Fleisch, ähnlich wie bei der Kaffeesteuer. Auch Importfleisch soll von der Abgabe betroffen sein. All dies würde zu einer erheblichen Erhöhung der Verbraucherpreise führen. Ob das vom Verbraucher akzeptiert wird, ist mehr als fraglich. Die Folgen sind absehbar: Betriebe werden schließen müssen und immer weniger Menschen werden sich Fleisch leisten können.“
Doch nicht nur, dass Fleisch ein Luxusprodukt werden könne, beunruhigt Hönnger. Auch der bürokratische Aufwand für die Landwirte sei derzeit noch nicht abzuschätzen. Da „Fleisch, Fleischerzeugnisse und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“ besteuert werden sollen, und auch „Verarbeitungsprodukte mit einem bestimmten Anteil von Fleisch, Fleischerzeugnissen oder genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen“ betroffen sind, sei hier ein Bürokratiemonster zu befürchten.
Thüringen: Kommen die Steuergelder wirklich bei den Landwirten an?
Und schließlich sei fraglich, ob das Geld, welches ausdrücklich für „wichtige, vornehmlich landwirtschafts- und ernährungspolitische Vorhaben“ geplant sei, am Ende auch wirklich dort ankommen werde.
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Hönnger merkt deshalb an, dass die Einnahmen zunächst in den Bundeshaushalt fließen werden. Dort seien sie jedoch nicht zweckgebunden. „Eine verbindliche Bindung er Einnahmen für die Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung oder anderer landwirtschaftlicher Vorhaben ist wohl nicht mit dem EU-Recht vereinbar.“ Das heißt im Klartext: Wenn das Geld für etwas anderes gebraucht würde, dann wäre das durchaus möglich. (mit dpa)