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Bad Langensalza: Nach Horror-Crash mit sieben Toten! Mann mit unfassbarem Geständnis

Nach dem Horror-Crash mit sieben Toten in Bad Langensalza steht der mutmaßliche Unfallverursacher vor Gericht. Was er gesteht, schockiert.

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© Silvio Dietzel

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Gerade bei den Verwandten und Freunden der Opfer sitzt der Schock noch immer tief. Sieben Menschen sind bei einem furchtbaren Autounfall am 1. April 2023 bei Bad Langensalza verstorben – fünf von ihnen hatten gerade erst das Erwachsenen-Alter erreicht. Zwei weitere trugen schwere Verletzungen davon.

Jetzt muss sich der mutmaßliche Unfallverursacher vor dem Gericht verantworten. Der 35-Jährige ist unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt.

Bad Langensalza: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Gute zehn Monate ist es her, als sich der 35-jährige Angeklagte zusammen mit zwei Bekannten ins Auto gesetzt haben soll – und das mit mindestens 1,3 Promille. Zudem soll er auf der Ortsumgehung von Bad Langensalza deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Vorwürfe wiegen schwer. Der Unfall kostete insgesamt sieben Menschen das Leben – fünf waren gerade einmal 19 Jahre alt, die anderen beiden 44 und 60 Jahre. Zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt, darunter der Angeklagte selbst.

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Laut Staatsanwaltschaft sei der Angeklagte vorsätzlich mit dem Wagen gefahren, obwohl er wusste, dass er keinen Führerschein hatte und obwohl er damit rechnen konnte, dass er in diesem Zustand einen Unfall verursachen könnte. Den Führerschein hatte der 35-Jährige bereits 2018 verloren, weil er betrunken Fahrrad gefahren war. Er muss sich nun unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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Am Mittwoch (14. Februar) startete der Prozess vor dem Amtsgericht Mühlhausen. Und bereits bei der Anklageverlesung hat der 35-Jährige die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Das ging Erklärung seines Verteidigers hervor und käme laut Richter Rüdiger Richel einem Geständnis gleich. Doch an die Tat selber könne sich der Angeklagte nicht erinnern – der Tag sei wie aus seinem Gedächtnis gelöscht, behauptet er. Lediglich anhand der Aktenunterlagen habe er den Tag nachvollziehen können.

Das Urteil wird am Freitag, den 16. Februar erwartet. (lh mit dpa)