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VR-Bank in Thüringen: Paukenschlag! Promi wird hochkant rausgeschmissen

Eine VR-Bank in Thüringen trennt sich laut einem Medienbericht von ihrem prominentesten Mitarbeiter. Jetzt nimmt das Drama seinen Lauf.

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© IMAGO / Sven Simon / Wirestock / Montage: Thüringen24

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Eine VR-Bank in Thüringen trennt sich offenbar von ihrem prominentesten Mitarbeiter. Laut einem Medienbericht soll er zum 1. April hochkant rausgeschmissen werden. Der Mitarbeiter selbst soll sich allerdings dagegen wehren.

Hier liest du mehr über das Kündigungs-Drama bei der VR-Bank in Thüringen.

VR-Bank in Thüringen schmeißt Promi raus

Die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden schrieb Ende 2018 Schlagzeilen, als sie keinen anderen als Stefan Effenberg in ihrer Kreditabteilung anstellte. Der Ex-FC Bayern-Star war daraufhin ein „regulärer Mitarbeiter“ der Bank, erklärte damals ein Sprecher. Er sollte sich für die Bank um das Fußballgeschäft kümmern. Unter anderem vergab seine Abteilung Kredite an Profi-Vereine.

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Damit soll jetzt aber offenbar Schluss sein, wie das „Handelsblatt“ am Donnerstag (29. Februar) berichtete. Die Bank wolle sich demnach aus dem Fußballgeschäft zurückziehen – und Effenberg fliegt konsequenter Weise raus. Dem ehemaligen Fußball-Profi schmeckt das anscheinend aber überhaupt nicht. Er soll sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Maßnahme wehren, die jetzt vor dem Arbeitsgericht in Suhl liegt. Erster Verhandlungstag soll der 6. März sein, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtet.


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Die süd-thüringer Bank fand sich in den letzten Monaten immer wieder wegen fragwürdigen Geschäften in den Schlagzeilen. Laut „MDR-Thüringen“ soll sie zum Beispiel Kredite an dubiose Firmen – unter anderem im Fußballsektor – vergeben haben. Außerdem sollen Immobilien „ohne erkennbaren Grund“ gekauft worden sein. Aus diesen Gründen hat sich im Dezember vergangenen Jahres auch die Finanzaufsichtsbehörde BAFIN eingeschaltet. Ein Sonderbeauftrager kümmert sich seitdem um die Geschäfte der Bank. Das Geldhaus selbst betont gegenüber dem „MDR-Thüringen“, dass die Geldeinlagen der Kunden im gesetzlich geregelten Bereich geschützt seien.