Der Aufschrei war groß – von allen Seiten. Und offenbar ist das Thema auch noch längst nicht durch… Dass ein Landkreis aus Thüringen alle dort lebenden Asylbewerber zum Arbeiten verdonnern wollte, ging bundesweit durch die Decke.
Experten legen jetzt noch einmal nach – sie lehnen eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge konsequent ab!
Thüringen: Arbeitspflicht für Flüchtlinge?
Die Rede ist vom Sachverständigenrat für Integration und Migration. Er sagt: Die Pläne des Saale-Orla-Kreises gehen gar nicht – aus rechtlichen und integrationspolitischen Gründen. „In Anlehnung an frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnte die Arbeitspflicht für Asylsuchende mit Sanktions-Möglichkeit als Eingriff in die persönliche Freiheit Einzelner verstanden werden“, hieß es am Dienstag (5. März) von einem Rechtswissenschaftler aus Berlin. Es sei dann fraglich, ob die Arbeitspflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Der Rechts-Experte sagte, dass das Grundgesetz vorschreibt, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf. „Es gibt nur zwei Ausnahmen: eine herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht sowie Zwangsarbeit bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung“, sagte er. Beides liege im Thüringer Fall nicht vor.
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Der Sachverständigenrat machte auch integrationspolitische Bedenken geltend. Zwar sei es richtig, dass Beschäftigung einen wichtigen Beitrag zur Integration leiste. „Doch ob dies im Zuge einer Arbeitspflicht für Asylsuchende geschehen kann, ist sehr zweifelhaft“, sagte er. Die Arbeitsgelegenheiten würden kaum den etwaigen Qualifikationen und auch Interessen der Betroffenen entsprechen und trügen damit voraussichtlich nicht entscheidend zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration bei.
Thüringer Landkreis prescht vor
Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hatte die Durchsetzung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber beschlossen. (Mehr dazu liest du HIER.) Seitdem wird diskutiert, diese Pflicht andernorts einzuführen. (red/epd)