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Björn Höcke im Prozess um NS-Parole verurteilt – „Gefühl, politisch Verfolgter zu sein“

Im Prozess um die Verwendung einer NS-Parole ist Thürigens AfD-Chef Björn Höcke nun verurteilt worden. Gefordert war eine Freiheitsstrafe.

Björn Höcke
u00a9 IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Björn Höcke: der Rechtsaußen der AfD

Das ist Thüringens AfD-Chef

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden!

Am letzten Prozesstag vor dem Landgericht Halle hat sich der AfD-Politiker Björn Höcke in seinem Schlusswort über eine weitgehende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland beklagt. „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein“, sagte der Thüringer AfD-Fraktionschef zum Abschluss des Strafverfahrens wegen der Verwendung einer Nazi-Parole.. 

Björn Höcke: Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert. Diese solle zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer. Das Urteil sollte noch am Dienstagabend verkündet werden.

Höcke soll in einer Wahlkampfrede in Merseburg im Mai 2021 die Parole „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Er ist deswegen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Staatsanwalt Bernzen sagte, es sei ein historischer Fakt, dass die SA eine verfassungswidrige Organisation sei. Dabei sei es unerheblich, ob die Parole in der heutigen Öffentlichkeit eher unbekannt sei.

Unglaubwürdige Aussage von Björn Höcke

Die Aussage Höckes, er habe die Parole nicht gekannt, bezeichnete der Staatsanwalt als unglaubwürdig. Er habe sich in der Vergangenheit mehrfach des NS-Jargons bedient, als er etwa den früheren Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) als „Volksverderber“ bezeichnet habe. Bernzen sprach von „Täterwissen“. Höcke, so sein Vorwurf, habe sich mehrfach mit der NS-Ideologie befasst und deren Sprache zitiert.

Zudem müsse Höcke gewusst haben, dass gegen zwei andere AfD-Politiker wegen der Verwendung des Slogans „Alles für Deutschland“ ermittelt worden sei. Über den inzwischen offiziell aufgelösten „Flügel“ der AfD habe er mit diesen in engem Kontakt gestanden.

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Höcke habe erreicht, dass die frühere SA-Formel „Alles für Deutschland“ wiederbelebt worden sei. Genau das wolle Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verhindern. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe für den AfD-Politiker angemessen. Höcke tritt bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei an. Die AfD wird in dem Bundesland vom dortigen Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft.

Höcke hält dagegen

Höcke bezeichnete die Aussagen des Staatsanwalts als politischen Aktivismus. „Mein Eindruck ist, dass Sie die Binde der Justitia nicht angezogen hatten“, sagte der AfD-Politiker in seinem Schlusswort. Das Urteil habe eine Signalwirkung auch für unbeteiligte Dritte. Diese könnten sich eventuell nicht mehr trauen, ihre Meinung frei zu äußern, falls er verurteilt würde. Für diese Entwicklung trage auch die Staatsanwaltschaft Verantwortung.

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In ausführlichen Plädoyers versuchten zudem die drei Verteidiger Höckes, die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zu entkräften. Alle drei plädierten auf Freispruch. Die Formel „Alles für Deutschland“ sei zum Tatzeitpunkt im Jahr 2021 fast vergessen gewesen, sagte Anwalt Philip Müller. Es handle sich um eine „allgemeine, neutrale Formel“, die auch in anderen Kontexten verwendet worden sei.


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Verteidiger Ulrich Vosgerau hielt gar die Strafrechtsnorm des Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig, da sie zu unbestimmt sei und ein Sonderrecht in Bezug auf die NS-Zeit schaffe. Er kündigte an, den Fall notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Mit Erfolg: Das Landgericht in Halle an der Saale verhängte gegen Höcke am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro. Dem Urteil zufolge äußerte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ und erfüllte damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. (dpa)