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Seuche breitet sich weiter aus! Behörde in Thüringen ergreift drastische Maßnahmen

Die Geflügelpest in Thüringen breitet sich weiter aus. Was Tierhalter nun beachten müssen, liest du hier.

Die Geflügelpest in Thüringen breitet sich weiter aus. (Symbolbild)
© IMAGO/Daniel Scharinger

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Unzählige Tiere mussten bereits sterben, jetzt hat das auch Auswirkungen auf einen weiteren Landkreis in Thüringen. Die Geflügelpest breitet sich weiter aus.

Um diesem Vorgang ein Ende zu bereiten und das Tiersterben zu stoppen, braucht es jetzt schnelles Handeln.

Thüringer Tierhalter müssen handeln

Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz hat nun auch das Gebiet des Saale-Orla-Kreises erwischt. Deshalb hat jetzt das zuständige Veterinäramt des Landkreises mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

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Nachdem ein Labor den Ausbruch n Greiz bestätigt hat, werden nun um den betroffenen Betrieb im Landkreis Greiz Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet (>>> wir berichteten <<<). In diesen Bereichen werden nun bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen. Von der Überwachungszone sind folgende Gemeinden und Ortsteile im Saale-Orla-Kreis betroffen:

  • die Gemeinde Mittelpöllnitz und Tömmelsdorf; Teile der Gemeinde Dittersdorf mit den Ortsteilen Gemeinde Chursdorf (bei Krölpa), Waldhäuser (Moßbach); Teile der Gemeinde Geroda mit dem Ortsteil Geroda (bei Weida); Teile der Gemeinde Lemnitz mit den Ortsteilen Leubsdorf (bei Triptis), Wiesenmühle (Triptis); Teile der Gemeinde Moßbach mit dem Ortsteil Reinsdorf (Moßbach); Teile der Gemeinde Tegau mit den Ortsteilen Burkersdorf (bei Krölpa), Tegau; Göschitz; Lemnitz; Teile der Gemeinde Triptis mit den Ortsteilen Buchpöllnitz, Mühlpöllnitz, Triptis, Döblitz; (bei Triptis), Nordsiedlung (bei Triptis), Oberpöllnitz, Steinpöllnitz, Ziegelhütte (Steinpöllnitz).

HIER gilt besondere Vorsicht

In diesen Bereichen gilt laut einer Mitteilung des Landkreises Saale-Orla für Personen, die Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Tauben, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhülmer, Truthühner oder Wachteln in Gefangenschaft halten, unter anderem eine Anzeigepflicht. Das heißt, dass dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises unverzüglich unter Angabe von Art und Anzahl der Tiere im Bestand, ihrer Nutzungsart und des Standortes sowie jede Änderung und jedes verendete Tier im Bestand gemeldet werden müsse.

Das betroffene Gebiet und die Schutzzonen.
Das betroffene Gebiet und die Schutzzonen. Foto: Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Außerdem gelte in der Überwachungszone ein sogenanntes Verbringungsverbot und eine Aufstallungsanordnung. Außerdem müssen tierhaltende Betriebe in der Überwachungszone die Tiere einmal am Tag auf klinische Veränderungen prüfen. Jede erkennbare Änderung muss sofort telefonisch unter 03663 488 190 oder per E-Nail an veterinärwesen@lrasok.thueringen.de gemeldet werden.

In der Überwachungszone dürfen gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands nicht freigelassen werden und die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in der Überwachungszone ist verboten.


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Oberste Priorität habe der Schutz des Geflügels in Thüringen vor einer möglichen weiteren Verbreitung der Seuche. Erkrankungen von Geflügel sind umgehend dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Die Geflügelpest – auch Hochpathogene Aviäre Influenza –genannt, sei sehr krankmachend. Betroffene Tiere zeigen schwere allgemeine Krankheitszeichen und es treten vermehrt Todesfälle auf.

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.