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Urne in den Müll kippen? Thüringer Bestatter in Sorge – „Höchste Bedenken“

Eine neue Regelung aus einem anderen Bundesland geht auch an Thüringen nicht spurlos vorbei – DAS sagen die Bestatter dazu.

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Traumberuf: Bestatterin

Duisburg, 05.11.12: Katharina Klucken aus Düsseldorf hat einen, für ihr Alter, außergewöhnlichen Beruf. Die 23-jährige ist Bestatterin mit Leib und Seele.

In Deutschland gibt es strenge Regeln für den Umgang mit der Asche von verstorbenen Menschen – die Vorschriften sollen dabei sicherstellen, dass eine würdevolle und respektvolle Behandlung der Verstorbenen garantiert wird. Friedhöfe spielen dabei eine zentrale Rolle für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen und sind für sie Orte des Gedenkens.

Doch in Rheinland-Pfalz wird diese Tradition nun infrage gestellt: Ein neues Bestattungsgesetz soll dort ab Oktober in Kraft treten und eine deutlich liberalere Handhabung mit der Asche Verstorbener ermöglichen. In Thüringen melden sich dazu jetzt besorgte Stimmen zu Wort.

Thüringen: „Da reden wir nicht nur von einem Prozent“

Ab Oktober tritt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft – es soll den Umgang mit der Asche Verstorbener in Zukunft liberalisieren. Laut Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) sollen Angehörige zukünftig beispielsweise Urnen mit nach Hause nehmen können. Was nach einer flexiblen und modernen Regelung klingt, spaltet die Gemüter. Besonders aus Thüringen hagelt es jetzt Kritik. Denn: Bestatter aus dem Freistaat befürchten gravierende Folgen für den Umgang mit Verstorbenen.

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„Wenn sich die Leute aus Kostengründen die Asche zurückgeben lassen, um die dann in den Müll zu werfen, um die Friedhofskosten zu sparen, dann haben wir höchste Bedenken“, macht Landgesinnungsobermeister der Thüringer Bestatter Gerd Rothaug deutlich. Rothaug warnt davor, dass eine entsprechende Gesetzesänderung solche Vorfälle wahr werden lassen könnten. „Da reden wir nicht nur von einem Prozent“, fügte mutmaßt der Experte weiter. Doch er hat auch noch andere Bedenken.

Zieht Thüringen nach?

„Die Frage ist dann: Was passiert mit der Asche?“, so Rothaug. Eine Möglichkeit wäre, die Beerdigungskosten bereits vor der Rückgabe der Asche an die Angehörigen zu regeln. So wäre sichergestellt, dass die Urne später ordnungsgemäß beigesetzt werden kann. Doch das neue Gesetz in Rheinland-Pfalz könnte zukünftig auch Flussbestattungen ermöglichen. Demnach könnte eine Bestattung in regionalen Flüssen wie der Mosel oder dem Rhein schon bald erlaubt sein. Gerd Rothaug sieht das ebenso kritisch: „Der Fluss ist schon ein beengtes Gebilde. Das ist etwas anderes, als wenn man die Asche ins Mittelmeer, den Atlantik oder die Ostsee gibt“. Doch wie will Thüringen zukünftig damit umgehen?


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Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums gibt es derzeit keine Überlegungen, die bestehenden Bestattungsgesetze zu ändern. Laut einer Stellungnahme des Ministeriums sollen die bestehenden Regelungen eine missbräuchliche Verwendung der Asche verhindern. Frühere Debatten in einer vergangenen Legislatur seien nach den Landtagswahlen vorerst nicht mehr aufgegriffen worden. Trotz dieser klaren Haltung unterstützt der Thüringer Bestatterverband eine behutsame Modernisierung der Bestattungskultur. Der Wunsch nach kleinen Andenken, wie Mini-Urnen oder Gedenkamulette, sei durchaus nachvollziehbar. Entscheidend bleibe jedoch, den Respekt vor den Verstorbenen und ihren Wunsch nach einer würdigen letzten Ruhestätte zu wahren. (nas/dpa)