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Flughafen Leipzig: Hiobsbotschaft für Urlauber! Etliche Reisen fallen ins Wasser

Auf die Urlauber, die ihre Reise vom Flughafen Leipzig aus antreten wollen, kommen schlechte Nachrichten zu. Worum es geht:

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© IMAGO/ EHL Media

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Der Gang ins Reisebüro ist für viele Urlauber bereits selbst ein kleines Highlight. Etliche von ihnen steuern das Reisebüro des Vertrauens schon Anfang Januar an, um den gesamten Urlaub im Jahr durchzuplanen. „Früher buchen – länger freuen“ sozusagen. Bis dann die Reise am Flughafen Leipzig, Erfurt, Berlin, München oder Co. losgeht, vergehen oft noch etliche Monate.

Umso trauriger, wenn kurz vor Antritt der Urlaubsreise dann eine Hiobsbotschaft kommt – die einem im schlimmsten Fall die ganze Reise kosten kann. Worauf sich nicht nur die Urlauber, die ihre Reise vom Flughafen Leipzig aus antreten, einstellen müssen, liest du hier bei uns.

Flughafen Leipzig: Reisen fallen ins Wasser

Die schönsten Tage im Jahr – so stellt man sich zumindest den Traumurlaub vor. Doch für etliche Reisende gibt es nun traurige Neuigkeiten. Denn der drittgrößte Reiseveranstalter Deutschlands FTI ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten – es droht die Insolvenz. Noch nicht begonnene Reisen werden nach Angaben des Unternehmens ab Dienstag (4. Juni) nicht mehr oder wenn dann nur teilweise durchgeführt werden können. Damit fallen auch etliche Reisen ab dem Flughafen Leipzig ins Wasser.

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Doch was können FTI-Kunden tun, wenn ihr heiß ersehnter Urlaub den Bach runtergeht? Die gute Nachricht für alle, die bereits Gelder bezahlt haben oder alle, die schon im Urlaub sind und sich um den weiteren Aufenthalt und die Rückbeförderung sorgen: „FTI ist wie jeder deutsche Reiseveranstalter verpflichtet, erst dann Zahlungen auf den Reisepreis anzunehmen, wenn dem Reisenden gleichzeitig ein Sicherungsschein übergeben wird“, sagt Reiserechtler Paul Degott. Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird.


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Und zwar dann, wenn entweder Reiseleistungen ausfallen oder aber wenn man von Partnern des Reiseunternehmens Zahlungsaufforderungen erhält. Beispielsweise, wenn ein Hotel vor Ort selbst auch keine Zahlungen mehr vom Veranstalter bekommt. In der Regel umfasst der Vertrag der Pauschalreise auch die Beförderung der Reisenden. Dann hat der Veranstalter auch für die vereinbarte Rückbeförderung zu sorgen und die Unterkunft. (dpa, vs)