- Gericht in Weimar entscheidet über Subventionen für Steinbrück-Busse
- Urteil steht nicht im Zusammenhang mit RVG-Streit in Gotha
Der Gothaer Busunternehmer Wolfgang Steinbrück muss vom Land gezahlte Subventionen für den Kauf von Bussen zurückzahlen. Das Oberverwaltungsgericht ließ nach Angaben von Mittwoch eine Berufung des Unternehmers gegen ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsurteil nicht zu. Es gebe keinen Anlass, an der Richtigkeit des Urteils der ersten Instanz zu zweifeln, teilte das Oberverwaltungsgericht in Weimar mit.
Steinbrück muss 400.000 Euro zahlen
Damit muss Steinbrück vom Land Ende 2014 zurückgeforderte Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro zurückzahlen. Die Zuschüsse waren für die Anschaffung von vier Bussen gedacht. Das Land wirft ihm vor, die Verwendung der ausgezahlten Fördermittel nicht ausreichend nachgewiesen zu haben.
Streit um Busse in Gotha
Das Urteil hat nichts mit dem aktuellen Busstreit in Gotha zwischen dem Unternehmen von Steinbrück und der Regionalen Verkehrsgemeinschaft (RVG) zu tun. Das kommunale Unternehmen hat Insolvenzantrag gestellt, weil es Abschlagszahlungen an Steinbrück leisten muss. Busse von Steinbrück waren im Auftrag der RVG gefahren, die dann aber dem privaten Subunternehmer kündigte.