Tod der kleinen Stephanie: Dieser Mann will sie nur ausgesetzt haben
Zahlreiche Indizien deuten darauf hin, dass ein heute 66-Jähriger im Jahr 1991 die kleine Stephanie in Weimar entführt und später getötet hat. Das Landgericht Gera steht nun vor der Aufgabe, die vorliegenden Informationen zu bewerten – und zu einem Urteil zu gelangen.
Mit dem Verlesen der Anklage hat rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der zehnjährigen Stephanie aus Weimar der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen. Wie Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann am Dienstag vor dem Landgericht Gera ausführte, soll der heute 66-Jährige sein Opfer im August 1991 aus dem Weimarer Goethepark gelockt und auf einem Waldweg missbraucht haben. Anschließend habe er dem Kind Beruhigungstabletten gegeben und es von der Teufelstalbrücke der A4 etwa 48 Meter in die Tiefe geworfen. Der Beschuldigte ließ durch seinen Anwalt erklären, er werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.
Wie Mohrmann am Rande der Verhandlung sagte, hat der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte den Missbrauch des Kindes zugegeben. Er könne dafür aber nicht mehr bestraft werden, da die Sache inzwischen verjährt sei. Was bleibe, sei der Vorwurf, dass er das Mädchen zur Verdeckung des Missbrauchs und einer sich daraus ergebenden erneuten Strafverfolgung getötet habe. Dies habe der Angeklagte jedoch bestritten: Er will nach Angaben des Oberstaatsanwaltes die Zehnjährige lediglich in der Nähe der Brücke ausgesetzt haben.
Akribische Arbeit der Soko Altfälle der Polizei Jena
Als erste Zeugin wurde die Kriminaloberkommissarin angehört, deren Ermittlungen auf die Spur des Beschuldigten führten. Ausführlich schilderte Carolin Böhme, wie akribisch die zahlreichen Informationen gesammelt und zusammengeführt wurden, nachdem die Sonderkommission „Altfälle“ der Polizei Jena im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Aus verschiedenen Quellen wie Polizei- und Gerichtsakten wurden Daten zusammengetragen, die zuvor noch nie miteinander abgeglichen worden waren.
Bilder der Pressekonferenz zum Mordfall Stephanie im März:
Wie die Polizei dem Sexualstraftäter auf die Spur kam
Standen zunächst 142 mutmaßliche Täter auf der Liste der Kriminalisten, engten die Vergleiche von Vorgehensweisen beschuldigter oder auch verurteilter Sexualstraftäter das Feld immer weiter ein. Übrig geblieben sei der jetzt angeklagte 66-Jährige: In mehreren Fällen – darunter auch zwei aus den Jahren 1969 und 1979, die durch Stasi-Unterlagen ausgewertet werden konnten – war der Mann auf dieselbe Weise vorgegangen, wie sie im Fall Stephanie angewendet worden war.
Festnahme im Fall Stephanie im März
Wegen Kindesentführung und Missbrauchs wurde er deshalb auch schon verurteilt. Wegen des mutmaßlichen Mordes an Stephanie wurde er im März 2018 in Berlin unter dringendem Tatverdacht festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für das Verfahren vor dem Geraer Gericht sind noch weitere elf Verhandlungstage bis Anfang Januar angesetzt.