Weimar.
Im Fall der 1991 getöteten zehnjährigen Stephanie aus Weimar hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit sei die Entscheidung des Landgerichts Gera rechtskräftig, teilte das Gericht am Freitag mit.
Stephanie aus Weimar missbraucht und von A4-Brücke geworfen
Der Mann war im November vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte den 66-Jährigen für schuldig befunden, die kleine Stephanie im August 1991 in Weimar entführt, sexuell missbraucht und von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 rund 48 Meter in den Tod gestoßen zu haben.
Stepanies Mörder weißt Vorwurf von sich
Der Beschuldigte hatte im Prozess vor dem Landgericht den Mordvorwurf zurückgewiesen. Er war im März 2018 in Berlin festgenommen worden. (dpa)