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Erfurt: Glühwein-Streit vom Domplatz ist beendet – Gericht fällt klares Urteil

Erfurt: Glühwein-Streit vom Domplatz ist beendet – Gericht fällt klares Urteil

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Erfurt: An der Weihnachtspyramide am Domplatz wurde Glühwein in Flaschen verkauft. Das ist jetzt verboten. Foto: imago images / Karina Hessland

Erfurt/Weimar. 

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist in Erfurt – eigentlich – verboten. Doch der Betreiber des Domgartens nutzte eine „Regellücke“: Der Stand erwärmte Glasfalschen mit Glühwein in einem Wasserbad und verkaufte sie dann in geschlossenen Flaschen (wir hatten berichtet).

Damit ist vorerst Schluss, urteilte das Verwaltungsgericht Weimar.

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Erfurt: Kein Ausschank von Glühwein, Kinderpunsch oder Tee samt Schnaps

Das Urteil ist im Sinne der Stadtverwaltung gefallen. Ebenso untersagt ist nach dem Beschluss der Verkauf von Kinderpunsch oder Tee plus geschlossene Schnapsflaschen zum Mischen und anschließendem sofortigen Verzehr.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, dass der in der Regelung verwendete Begriff des Ausschanks nicht auf den Verkauf offen dargebotener Getränke beschränkt ist, sondern auch den Verkauf von Getränken in verschlossenen Flaschen umfassen kann. (…). Auch der Verkauf von Flaschen z.B. über einen Automaten ist Ausschank. (…).“

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Die Logik: Heißer Glühwein muss sofort konsumiert werden

Dadurch, dass es sich bei Glühwein um ein Heißgetränk handle, müsse davon ausgegangen werden, dass er sofort verzehrt wird. Dies müsse zwangsläufig immer in Nähe des Verkaufs passieren – was ja verboten ist.

„Dies ist bei Heißgetränken – wie zum Beispiel Glühwein – unabhängig von der Art des Gefäßes immer der Fall, da diese sich bei einem Transport abkühlen würden und deshalb dazu bestimmt sind, am Abgabeort getrunken zu werden.“

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Ausschließlich der Verkauf von Tee sei in Ordnung, „so weit dieser keine Alkoholbeigabe enthält.“ Das Verkaufsverbot von Heißgetränken gilt sowohl in offenen als auch in verschlossenen Gefäßen. (mb)