Eine Friseurin aus Thüringen hat einen Fehler gemacht, der sie nun knapp 6000 Euro kosten soll.
Denn die Friseurmeisterin aus Buttstädt in Thüringen hat in der Corona-Pandemie ihren Mitarbeitern das Kurzarbeitergeld vom privaten Konto vorgestreckt. Das soll sie nun wegen eines Fehlers nicht erstattet bekommen, wie die Thüringer Allgemeine berichtet.
Friseurmeisterin aus Thüringen macht Fehler und bleibt wohl auf Verlusten sitzen
Während des ersten Lockdowns vor knapp einem Jahr, hatte die Friseurin der Arbeitsagentur den Arbeitsausfall gemeldet, um Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter zu bekommen.
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Was sie nicht wusste, da es ihr nach eigenen Angaben nicht mitgeteilt worden war: Weil sie zwischendurch Lohn zahlen konnte, als die Salons öffnen durften, hätte sie sich bei der Arbeitsagentur erneut melden müssen.
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Knapp 6000 Euro hat sie den Angestellten vorgestreckt
„Ich kann meine Ohnmacht gar nicht beschreiben“, sagt die Friseurmeisterin gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Nun habe sie knapp 6000 Euro an ihre Angestellten vorgestreckt, die sie vielleicht wegen eines, in ihren Auge simplen Fehlers, nicht wiederbekommt.
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Wie die Arbeitsagentur reagiert hat und wie es nun weitergeht, liest du bei der Thüringer Allgemeinen. (fb)