Wenn die Vögel in ihren spektakulären Flugformationen im Frühjahr über das Land segeln, ist das ein sicheres Zeichen, dass der Frühling nicht mehr weit ist. Für Jäger in Thüringen bedeutet es aber auch, dass die Populationen einiger Arten in dieser Zeit reguliert und verkleinert werden können.
So zum Beispiel die der Kormorane. Doch die Tiere dürfen natürlich nicht einfach so abgeschossen werden. Die Jagd unterliegt strengen Regeln. Gerade deshalb gibt es im Wartburgkreis (Thüringen) Grund zur Verwunderung.
Thüringen: Kormorane dürfen geschossen werden – doch nicht einfach so!
Denn: Auch wenn Kormorane zwar geschossen werden dürfen, muss es dennoch gemeldet werden.Dem Wartburgkreis liegt laut eigenen Angaben aber keine Meldung vor.
Und das, obwohl „im Jahr 2020 […] in Thüringen beachtliche 864 Abschüsse von Kormoranen getätigt und gemeldet [wurden] – bei in etwa gleichbleibenden jährlichen Beständen aufgrund des ‚Zuzugs‘. Auffällig dabei ist, dass in den letzten Jahren für den Wartburgkreis keine Abschüsse gemeldet wurden“.
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Deswegen weist der Wartburgkreis nochmal deutlich darauf hin, dass diese Tiere als „besonders geschützt“ gelten. Auch wenn es keine sogenannte „Jagdzeit“ für den Kormoran gebe, müssen sich die Jäger dennoch an gewisse Regeln halten.
DAS gilt für den Abschuss von Kormoranen in Thüringen
So dürfen Kormorane und nur aus folgenden Gründen getötet werden:
- zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie
- zum Schutz der heimischen Tierwelt
- in einem Gebiet von 250 Metern um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer und um Fließgewässer.
Sämtliche Abschüsse müssen unter Angabe der Anzahl der Tiere, des Ortes, Tages und der Ringnummer gemeldet werden.
Besonders für die Wissenschaft seien die Daten, die durch die Abschüsse gewonnen werden können, von Interesse. So könne etwa das Alter des Vogels und seine Flugdistanz bestimmt werden. (mw)